
✈ Probleme auf Reisen
Der Abflug in den Urlaub hat Verspätung, das gebuchte Hotelzimmer entspricht nicht deinen Erwartungen? Unsere VKI-Expertinnen und -Experten helfen dir weiter und geben Antworten auf häufige Fragen in Zusammenhang mit Urlaub, Reisen und Mobilität.
Transport: Flug, Bahn, Bus & Co.
✈ FLUG
Ich habe einen Flug gebucht, allerdings steigt nun der Flugpreis nach Buchung. Kann ich stornieren?
Für bereits gebuchte Reiseangebote sollte es keine Preiserhöhung geben. Die Fluggesellschaft kann nicht ohne Weiteres die Preise ohne Zustimmung des Fluggastes nachträglich erhöhen. Es gäbe aber ein Hintertürchen: Eine nachträgliche Erhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Airline eine Preiserhöhung vertraglich vorbehalten hätte, zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Lies vor der Buchung auf jeden Fall das Kleingedruckte. Enthält ein Vertrag eine solche Preisanpassungsklausel, so muss im Einzelfall geklärt werden, ob diese wirksam ist.
Mein Flug hat Verspätung. Welche Ansprüche habe ich?
Ab zwei Stunden: Du hast Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails.
Ab drei Stunden: Die Fluglinie muss dich finanziell entschädigen. Die Entschädigung pro Person beträgt 250 € bei Kurzstrecken (1.500 km), 400 € bei Mittelstrecken (3.500 km), 600 € bei Langstrecken (über 3.500 km); nur, wenn der Flug über den EWR-Raum hinausgeht.
🏠 UNTERKUNFT
Das gebuchte Hotelzimmer entspricht nicht den Versprechungen. Die Klimaanlage funktioniert nicht, zudem hat das gebuchte Zimmer auch keinen Meerblick. Was soll ich tun?
Melde diese Mängel sofort einem Reisevertreter vor Ort. Bitte um Verbesserung und halte deine Mängelrüge schriftlich fest. Setze für die Behebung des Mangels eine angemessene Frist. Haben die vom Reiseveranstalter angebotenen Verbesserungen eine geringere Qualität zur Folge, dann hast du Anspruch auf Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter. Wichtig ist, die Mängel zu dokumentieren, zB anhand von Fotos. Wird der Mangel nicht behoben oder ist er nicht verbesserbar, kannst du vom Reiseveranstalter – nachträglich - Ersatz für getätigte Ausgaben verlangen, wenn du zB selbst in ein anderes Hotel umbuchst. In ganz schweren Fällen kann dir auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zustehen.
😕 REKLAMATION
Wie kann ich mich nach der Reise beschweren?
Konnten Mängel während des Urlaubs nicht behoben werden, dann steht dir eine Reisepreisminderung zu. Beschreibe die Mängel und fordere den Reiseveranstalter nachweislich zu einer angemessenen Reisepreisminderung auf und setze für die Beantwortung eine Frist. Hinsichtlich der Höhe der Reisepreisminderung hilft dir die sogenannte Frankfurter Tabelle. Sollte all das nichts fruchten, so wende dich an die VKI-Rechtsberatung.
😷 CORONA
Kann ich aus Angst vor Corona meine gebuchte Reise stornieren?
COVID-19 begleitet uns bekanntlich schon seit 2022. Dementsprechend gilt die Pandemie nicht mehr als "unvorhersehbares Ereignis". Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein.
☎ Noch Fragen? So erreichst du uns
Gerne helfen wir dir weiter. Wende dich hierzu einfach an unsere kostenlose telefonische Beratung 📞.