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Junger Mann liest besorgt ein Schreiben
Wir prüfen Ihren Vertrag Bild: Fizkes/Shutterstock

Vertrags-Check: VKI-Jurist:innen prüfen Ihre Verträge

Falle oder korrekt? Kredit- und Leasingverträge, Versicherungen, Makler- und Bauträgerverträge - unsere Jurist:innen sichten Ihren Vertrag und prüfen von der Versicherung abgelehnte Schäden.

Warum Verträge prüfen?

Eine Grundregel des Vertragsrechtes lautet: Abgeschlossene Verträge sind einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Rücktrittsrecht. Schließen Sie nur Verträge ab

  • von denen Sie wirklich überzeugt sind
  • die Sie gelesen und verstanden haben
  • für die alle Voraussetzungen geklärt sind.

Häufig gibt es auch bei abgeschlossenen Verträgen Fragen und Probleme. Da ist eine Durchsicht nötig. Nur mit dieser Durchsicht können wir Tipps und Empfehlungen für nächsten Schritte geben.

Gerne sehen wir Ihre Vertragsentwürfe, Vertragsangebote, aber auch bereits abgeschlossene Verträge grob durch, besprechen in der Folge telefonisch mit Ihnen für Sie unklare Punkte und geben Ihnen eine prinzipielle rechtliche Einschätzung.

Achtung:

  • Wir nehmen keine Wort–für–Wort–Prüfung von Verträgen vor.
  • Wir formulieren keine Verträge. Wenn Sie das möchten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin!

Kosten

Zur teilweisen Abdeckung unseres Aufwandes verrechnen wir Ihnen einen Kostenbeitrag von 20 Euro. Sie erhalten nach Abschluss unserer Tätigkeit einen Zahlschein per E-Mail oder, wenn gewünscht, mit der Post.

Was wir anbieten

  • Fragen: Wir können Ihre Fragen zum Produkt besprechen. Diese sind von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich (z.B. Laufzeit, Kündigung, Leistungsumfang, Kosten).
  • Grobe Durchsicht: Wir machen eine Grobdurchsicht mit Blick auf unzulässige bzw. undurchsichtige Regelungen.
  • Vergleich: Wir vergleichen Ihre Vertragsangebote und zeigen die groben rechtlichen Unterschiede.
  • Prüfung von Deckungsansprüchen. Muss die Versicherung aufgrund der vereinbarten Versicherungsbedingungen zahlen?
  • Intervention: Sie haben sich bereits erfolglos an das Unternehmen gewandt? Ergibt unsere rechtliche Prüfung einen Anspruch gegen die Firma, bieten wir Ihnen (Unkostenbeitrag € 10,00) gerne eine außergerichtliche Intervention beim Unternehmen an.

Was wir NICHT anbieten

  • Wir nehmen keine Wort–für–Wort–Prüfung vor.
  • Wir formulieren keine Verträge. Wenn Sie das wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
  • Wir empfehlen keine Produkte oder Unternehmen.
  • Wir bieten keine Vermögensberatung oder wirtschaftliche Prüfung an.
  • Wir machen keine finanz- oder versicherungsmathematischen Durchrechnungen (auch keine Zinsnachrechnungen bei Krediten).

Zu diesen Typen bieten wir einen Vertrags–Check

Kredit- und Leasingverträge

Angebote und abgeschlossene Verträge

Der Abschluss eines Kreditvertrages sollte gut überlegt werden. Wir empfehlen daher: Holen Sie Angebote von mehreren (2-3) Kreditverträgen bei verschiedenen Banken ein. Diese Angebote können wir gemeinsam mit Ihnen durchbesprechen. So können Sie eine informierte Entscheidung für Ihre Finanzierung treffen.

Sie haben bereits einen Kredit laufen? Auch bei einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag können sich zahlreiche Fragen und Probleme ergeben. Um sie zu klären, ist eine Durchsicht des Vertrages nötig.

Versicherungsverträge

Wir beurteilen mit Ihnen Ihre Versicherungsangebote, aber auch bereits abgeschlossene Verträge, nämlich:

  • Sämtliche Lebensversicherungen:
    klassische und fondsgebundene Lebensversicherung, Ablebens- und Risikoversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbe- und Bestattungsvorsorgeversicherungen
  • Private Zusatzkrankenversicherungen
  • Private Unfallversicherungen
  • Sämtliche Sachversicherungen:
  • Haushalt
    Eigenheim
    private Haftpflicht
  • Rechtschutz-Versicherungen
  • KfZ-Haftpflichtversicherungen

Schaden abgelehnt

Sie als Kunde zahlen die Prämie aber der Versicherer nicht den Schaden. Ist die Ablehnung gerechtfertigt? Wir prüfen den Sachverhalt.

Maklerverträge

Wir prüfen Ihren Maklervertrag und besprechen mit Ihnen für Sie unklare Punkte, bevor Sie sich vertraglich binden.

Auch bei einem abgeschlossenen Vertrag können sich zahlreiche Fragen und Probleme ergeben, deren Beurteilung und Empfehlung für das weitere Vorgehen nur unter Vorlage des entsprechenden Vertrages möglich ist.

Bauträgerverträge

Hier können wir eine punktuelle Durchsicht mit Tipps zur Ergänzung oder Streichung von Bestimmungen geben, die erfahrungsgemäß sonst im Nachhinein zu Streitigkeiten führen.

Eine Wort–für–Wort-Prüfung können nur Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen vornehmen!

Keinen Vertrags–Check bieten wir

Da wir keine Beratung zum Thema Wohnrecht anbieten, prüfen wir nicht:

  • Mietverträge
  • Wohnungseigentumsverträge und
  • Pachtverträge

So läuft der Vertrags-Check ab

  • Auftrag: Nach Einlangen Ihres Auftrages erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung, die jedoch keinen Vertragsabschluss darstellt.
  • Bestätigung: Wenn wir Ihren Vertrag prüfen können, erhalten Sie eine verbindliche Auftragsbestätigung.
  • Prüfung: Ein für Ihr Thema zuständiger Jurist bzw. eine Juristin prüft ihre Fragen und die hochgeladenen Dokumente und vereinbart dann einen telefonischen Beratungstermin mit Ihnen.
  • Anruf: Es gibt eine telefonische Beratung (eine, nicht mehrere). Sie kann bis zu 30 Minuten dauern.
  • Empfehlungen: Die von Ihnen formulierten Fragen werden besprochen. Wir klären über kritische Vertragspunkte auf und geben Empfehlungen, wie Sie am besten weiter vorgehen.
  • Eine Wort–für-Wort-Prüfung ist davon jedoch nicht umfasst. Wenn Sie das möchten, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin!
  • Zahlschein: Nach Abschluss unserer Tätigkeit erhalten Sie einen Zahlschein per E-Mail oder, wenn gewünscht, per Post..

Rücktritt vom Vertrags–Check

Sie haben Unterlagen an uns geschickt, es sich aber inzwischen anders überlegt?

Unter bestimmten Bedingungen können Sie zurücktreten: Nach Einlangen und bei Annahme Ihres Auftrages werden wir Ihnen eine verbindliche Auftragsbestätigung übermitteln. Sie können binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser Bestätigung von Ihrem Auftrag zurücktreten; Anruf, E-Mail, Postkarte oder Brief genügen. Ein Onlineformular zum Rücktritt finden Sie in unserem Rücktrittsformular. Sie können aber auch bereits bei Auftragserteilung auf Ihr 14-tägiges Rücktrittsrecht verzichten.

Zustimmung/Ablehnung

  • Ja, ich bin mit dem Kostenbeitrag von €20,00 einverstanden und möchte den VKI mit einer groben Durchsicht meiner Vertragsangebote oder meines Vertrages und einer anschließenden telefonischen Beratung beauftragen.
    >> Bitte tragen Sie unten Ihre Daten ein.
  • Nein, ich möchte diese kostenpflichtige Leistung nicht in Anspruch nehmen.
    Zur Übersicht unseres Beratungsangebotes

Formular

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Diese Daten benötigen wir in jedem Fall, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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Zulässige Dateierweiterungen: gif jpg jpeg png txt pdf doc docx xls xlsx.
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Ich stimme der Verarbeitung meiner persönlichen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon) durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) zum Zweck der Information über VKI-Produkte und Dienstleistungen per Brief, E-Mail, Telefon oder SMS zu. Ich kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ausschließlich zur Zustellung per Mail oder Post.

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