Warum Verträge prüfen?
Eine Grundregel des Vertragsrechtes lautet: Abgeschlossene Verträge sind einzuhalten. Nur in Ausnahmefällen besteht ein Rücktrittsrecht. Schließen Sie nur Verträge ab
- von denen Sie wirklich überzeugt sind
- die Sie gelesen und verstanden haben
- für die alle Voraussetzungen geklärt sind.
Häufig gibt es auch bei abgeschlossenen Verträgen Fragen und Probleme. Da ist eine Durchsicht nötig. Nur mit dieser Durchsicht können wir Tipps und Empfehlungen für nächsten Schritte geben.
Gerne sehen wir Ihre Vertragsentwürfe, Vertragsangebote, aber auch bereits abgeschlossene Verträge grob durch, besprechen in der Folge telefonisch mit Ihnen für Sie unklare Punkte und geben Ihnen eine prinzipielle rechtliche Einschätzung.
Achtung:
- Wir nehmen keine Wort–für–Wort–Prüfung von Verträgen vor.
- Wir formulieren keine Verträge. Wenn Sie das möchten wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin!