
📦 Ware kaputt - das musst du tun
Wir beantworten Ihre Fragen zur Gewährleistung und Garantie bei Einkäufen und Dienstleistungen.
VIDEO: Das Wichtigste in Kürze

Das gekaufte Produkt hat einen Fehler. Was kann ich tun?
Wenn Sie eine defekte oder nicht funktionierende Ware erhalten haben, handelt es sich um einen Gewährleistungsfall. Sie können vom Verkäufer (Händer/Onlineshop) in einem ersten Schritt die Reparatur der Ware oder einen Austausch gegen ein Ersatzprodukt verlangen. Wenn Sie darauf wieder kein fehlerfreies Produkt erhalten, können Sie in einem zweiten Schritt die Rückabwicklung des Vertrags oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Wie mache ich mein Gewährleistungsrecht geltend?
Sie müssen den Onlineshop über den aufgetretenen Defekt bzw. Fehler informieren und ihm die Möglichkeit geben, die Ware zu reparieren oder durch ein anderes Produkt auszutauschen. Wenn Sie damit erfolglos bleiben, können Sie die Rückabwicklung des Vertrags oder eine Preisminderung verlangen.
Kann ich statt Reparatur oder Austausch gleich eine Preisminderung verlangen?
Nach dem Gewährleistungsrecht müssen Sie dem Onlineshop eine zweite Chance geben. Erst wenn sich das Unternehmen weigert, den Mangel zu beheben und einfach keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vornimmt, können Sie eine Preisermäßigung oder Vertragsauflösung verlangen.
Wer muss beweisen, dass das Produkt fehlerhaft ist?
Wenn Sie Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen, müssen Sie grundsätzlich beweisen, dass das Produkt bereits bei der Lieferung fehlerhaft war. In den ersten 12 Monaten wird jedoch vermutet, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war. Nach dieser Frist müssen Sie diesen Beweis erbringen, was in der Praxis oft sehr schwierig ist.
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet?
Wir beraten Sie gerne. Hier ist unser Beratungsangebot für Sie: Beratung | VKI